Rathaus-Apotheke

Nutzungsbedingungen der Rathaus-Apotheke

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  8. Die Rathaus-Apotheke behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu modifizieren und sie der technischen sowie der rechtlichen Entwicklungen anzupassen.

  9. Soweit unverbindliche Reservierungen für Arzneimittel oder andere Produkte getätigt werden, kommt ein Kaufvertrag hierüber erst zustande, wenn die Arzneimittel/Produkte in der Rathaus-Apotheke abgeholt (ausgehändigt) oder aber mittels eines Boten der Rathaus-Apotheke zugestellt (übergeben) werden. Die Bereitstellung der reservierten Arzneimittel/Produkte erfolgt vorbehaltlich deren Verfügbarkeit.